Nach § 2.2. Manteltarifvertrag IGZ gelten die ersten sechs Monate als Probezeit. In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von zwei Arbeitstage gekündigt werden.
Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist eine Woche. Vom dritten bis sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses dann zwei Wochen.
Vom siebten Monat an, also nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen auf beiden Seiten. Zu finden sind diese in § 622 BGB.
Wir bedauern es natürlich sehr, wenn Du uns verlassen möchtest, wünschen Dir für Deine weitere Zukunft alles Gute und viel Glück! Vielleicht kreuzen sich unsere Wege ja später noch einmal. ROCKiT würde sich auf jeden Fall freuen!
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